Die Entstehung

Die Dr. Heinz Lindemann Stiftung existiert
seit dem 2. Dezember 2007 mit Sitz in Lengerich/Westf.

Die Testamentsvollstrecker Dr. H. Möhrke und W. Möhrke hatten
nach notariell beglaubigtem Testament für die Entwicklung
und Anerkennung der Stiftung Sorge zu tragen.
Herr R. Königs, Referatsleiter der Vermögensanlage der DBU,
vervollständigt den Vorstand.

Namensgeber ist der mit 39 Jahren verstorbene einzige Sohn
der Familie Fritz und Helene Lindemann.
Das Vermögen der Familie wurde in die dazu gegründete Stiftung gegeben,
die von der Bezirksregierung Münster als rechtsfähig anerkannt wurde.
Das Finanzamt Ibbenbüren erkennt die Stiftung
zudem als gemeinnützig an.

Die Satzung

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:

1. Unterstützung von Projekten in den Bereichen der Bildung,
Wissenschaft und Forschung, Kultur und Sport

2. Unterstützung oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
und Forschungsvorhaben sowie Vergabe von Forschungsaufträgen

3. Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen

4. Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen
für Jugendliche in den zuvor genannten Bereichen

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen ist entsprechend dem Grundsatz
der Substanzerhaltung in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Dem Stiftungsvermögen sind Zuwendungen an die Stiftung (Zustiftungen)
zuzuführen, sofern nicht ausdrücklich vom Zustifter
die zeitnahe Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt ist.

Der Stiftungsaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
ist unaufgefordert der Jahresabschlussbericht vorzulegen.