Die Dr. Heinz Lindemann Stiftung existiert seit dem 2. Dezember 2007 mit Sitz in Lengerich/Westf.
Die Testamentsvollstrecker Dr. H. Möhrke und W. Möhrke hatten nach notariell beglaubigtem Testament für die Entwicklung und Anerkennung der Stiftung Sorge zu tragen. Herr R. Königs, Referatsleiter der Vermögensanlage der DBU, vervollständigt den Vorstand.
Namensgeber ist der mit 39 Jahren verstorbene einzige Sohn der Familie Fritz und Helene Lindemann. Das Vermögen der Familie wurde in die dazu gegründete Stiftung gegeben, die von der Bezirksregierung Münster als rechtsfähig anerkannt wurde. Das Finanzamt Ibbenbüren erkennt die Stiftung zudem als gemeinnützig an.
Die Satzung
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:
1. Unterstützung von Projekten in den Bereichen der Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kultur und Sport
2. Unterstützung oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Vergabe von Forschungsaufträgen
3. Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen
4. Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen für Jugendliche in den zuvor genannten Bereichen
Das Stiftungsvermögen ist entsprechend dem Grundsatz
der Substanzerhaltung in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
Dem Stiftungsvermögen sind Zuwendungen an die Stiftung (Zustiftungen)
zuzuführen, sofern nicht ausdrücklich vom Zustifter
die zeitnahe Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt ist.
Der Stiftungsaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster ist unaufgefordert der Jahresabschlussbericht vorzulegen.
STIPENDIUM
Ich möchte mich über die Möglichkeiten eines Stipendiums bei Ihrer Stiftung informieren.