Die Entstehung

Das Stiftungsvermögen ist entsprechend dem Grundsatz der Substanzerhaltung
in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Dem Stiftungsvermögen sind Zuwendungen an die Stiftung (Zustiftungen),
sofern nicht ausdrücklich vom Zustifter die zeitnahe Erfüllung
des Stiftungszweckes bestimmt ist, zuzuführen.

Der Stiftungsaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster,
ist unaufgefordert der Jahresabschlussbericht vorzulegen.

Die Satzung

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:

1. Unterstützung von Projekten in den Bereichen der Bildung,
Wissenschaft und Forschung, Kultur und Sport

2. Unterstützung oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
und Forschungsvorhaben sowie Vergabe von Forschungsauftragen

3. Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.a. Zuwendungen

4. Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen
für Jugendliche in den zuvor genannten Bereichen

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen ist entsprechend dem Grundsatz der Substanzerhaltung
in seinem Werten geschmälert zu erhalten.

Dem Stiftungsvermogen sind Zuwendungen an die Stiftung (Zustiftungen),
sofern nicht ausdrückliche vom Zustifter die zeitnahe Erfüllung
des Stiftungszweckes bestimmt ist, zuzuführen.

Der Stiftungsausichtsbehörde Bezirksregierung Münster
ist unaufgefordert der Jahresabschlussbericht vorzulegen.

 

Impressum